RECHTLICHES & BEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Produktionsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für Videoproduktionsdienste, die von Neat Production SIA bereitgestellt werden. Individuelle Projektvorschläge, Kostenvoranschläge, Produktionsvereinbarungen, Zeitpläne und schriftliche Genehmigungen sind Bestandteil der Vereinbarung zwischen Neat Production und dem Kunden. Sofern eine projektspezifische Vereinbarung im Widerspruch zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen steht, geht die projektspezifische Vereinbarung vor.

1. Produktionsumfang und Lieferungen

Alle Produktionsleistungen, Crewzuteilungen, Drehtage, Drehorte, Ausrüstung, Postproduktion, Zeitpläne und endgültigen Ergebnisse werden im genehmigten Projektvorschlag oder Produktionsvertrag festgelegt.

Änderungen des vereinbarten Umfangs, der Liefergegenstände, der Drehanforderungen, der Standorte, der Produktionskomplexität oder des Zeitplans können zu zusätzlichen Kosten und Zeitanpassungen führen.

Produktionselemente, die nicht ausdrücklich im genehmigten Leistungsumfang enthalten sind, gelten als Zusatzleistungen und werden gesondert angeboten.

2. Kreative Entwicklung und Vorproduktion

Sofern im Projektumfang enthalten, kann Neat Production kreative Leitung, Konzeptentwicklung, Drehbucherstellung, Interviewvorbereitung, Aufnahmelisten, Storyboards, Terminplanung, Standortsuche, Casting, Produktionsplanung und andere Vorproduktionsdienste übernehmen.

In Zusammenarbeit mit dem Kunden werden kreative Konzepte und Produktionspläne entwickelt. Kundenfeedback und Genehmigungen müssen innerhalb des vereinbarten Produktionsplans erfolgen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Sobald ein Konzept, ein Drehbuch, eine Aufnahmeliste oder ein Produktionsplan genehmigt wurde, können wesentliche Änderungen zusätzliche Produktionszeit oder -kosten erfordern.

3. Produktionsteam und Dienstleistungen Dritter

Je nach Projekt können an der Produktion Regisseure, Produzenten, Kameraleute, Kameraleute, Assistenten, Tontechniker, Lichttechniker, Stylisten, Maskenbildner, Haar- und Make-up-Teams, Food-Stylisten, Models, Schauspieler, Moderatoren, Location-Spezialisten, Motion Designer, Redakteure, Coloristen, Sounddesigner, Übersetzer, KI-Spezialisten und andere freiberufliche oder spezialisierte Mitarbeiter beteiligt sein.

Leistungen Dritter, Talente, Ausrüstung, Studios, Standorte, Unterkunft, Transport, Genehmigungen, Catering, Musik, Requisiten, Garderobe und andere Produktionskosten sind nur dann enthalten, wenn dies im Projektvorschlag ausdrücklich angegeben ist.

4. Standorte, Genehmigungen und Produktionsgenehmigungen

Neat Production kann die Standortsuche, Standortbuchungen, Drehgenehmigungen, Zugangsberechtigungen, Produktionslizenzen und andere erforderliche Genehmigungen koordinieren, sofern dies im vereinbarten Umfang enthalten ist.

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kunde für die Bereitstellung des Zugangs und der Genehmigungen zu allen kundeneigenen Räumlichkeiten, Einrichtungen, Produkten, Systemen oder Standorten verantwortlich.

Standortgebühren, Genehmigungen, Sicherheitsanforderungen, Überstunden, Zugangsgebühren und damit verbundene Kosten Dritter können separat berechnet werden, wenn sie nicht im genehmigten Kostenvoranschlag enthalten sind.

Bei Produktionen, an denen Krankenhäuser, Kliniken, Labore, Unternehmenseinrichtungen, öffentliche Räume, Veranstaltungen oder andere kontrollierte Umgebungen beteiligt sind, unterliegen die Dreharbeiten den geltenden Zugangs-, Datenschutz-, Sicherheits- und Betriebsanforderungen des Standorts.

5. Talente, Modelle und Veröffentlichungen

Bei Bedarf kann Neat Production Schauspieler, Models, Moderatoren, Interviewpartner und andere Talente finden und koordinieren.

Talenthonorare und Nutzungsrechte sind projektspezifisch und hängen vom vereinbarten Gebiet, der Dauer, dem Medium und der beabsichtigten Nutzung ab.

Model-Releases, Talent-Releases, Auftrittsgenehmigungen und andere erforderliche Dokumentationen werden arrangiert, soweit sie im Produktionsumfang enthalten sind.

Der Kunde darf Talentaufnahmen nicht außerhalb der vereinbarten Nutzungsrechte verwenden, ohne die erforderlichen zusätzlichen Genehmigungen einzuholen.

6. Kundenmaterialien und Genehmigungen

Der Kunde ist für die Bereitstellung korrekter Logos, Markenrichtlinien, Produktinformationen, Skripte, Ansprüche, Grafiken, Marken, Filmmaterial, Bilder, Dokumente und anderer Materialien verantwortlich, die zur Verwendung in der Produktion bereitgestellt werden.

Der Kunde bestätigt, dass er über die erforderlichen Rechte und Genehmigungen verfügt, um Neat Production diese Materialien zur Verfügung zu stellen.

Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, die im endgültigen Inhalt enthaltenen sachlichen, technischen, medizinischen, finanziellen, rechtlichen, behördlichen oder produktspezifischen Behauptungen zu prüfen und zu genehmigen.

Im Gesundheitswesen, in der Medizintechnik, in der Pharmaindustrie, im Finanzwesen oder in anderen regulierten Branchen liegt die endgültige Genehmigung von Ansprüchen und Compliance-Anforderungen in der Verantwortung des Kunden, es sei denn, es wurde eine separate Compliance-Dienstleistung vereinbart.

7. Filmen im Gesundheitswesen und in sensiblen Umgebungen

Wenn die Produktion in Krankenhäusern, Kliniken, Labors, Behandlungszentren oder anderen sensiblen Umgebungen stattfindet, können zusätzliche Filmprotokolle gelten.

Neat Production wird im Rahmen der Betriebs-, Datenschutz-, Sicherheits- und Zugangsanforderungen der jeweiligen Institution arbeiten.

Patienten-, Personal-, Besucher- oder andere persönliche Daten werden ohne entsprechende Genehmigung nicht absichtlich erfasst oder verwendet.

Wenn identifizierbare Personen in der Produktion vorkommen, müssen gegebenenfalls die entsprechenden Genehmigungen, Freigaben oder andere rechtmäßige Nutzungsgrundlagen festgelegt werden.

8. Reisen und internationale Produktion

Neat Production bietet Produktionsdienstleistungen international an und kann Projekte in ganz Europa und weltweit koordinieren.

Reisebezogene Produktionskosten können Flüge, Züge, Bodentransport, Unterkunft, Gepäck, Ausrüstungstransport, Visa, Genehmigungen, Versicherungen, örtliches Personal, Produktionsfahrzeuge und andere Reisekosten umfassen.

Sofern nicht ausdrücklich als feste Produktionskosten enthalten, werden internationale Reise- und Unterbringungskosten separat ausgewiesen und vom Kunden vor der Buchung genehmigt.

Änderungen oder Stornierungen der Reisearrangements nach der Buchung können dazu führen, dass dem Kunden nicht erstattungsfähige Kosten Dritter in Rechnung gestellt werden.

9. Produktionsplan, Überstunden und Verzögerungen

Der vereinbarte Drehplan basiert auf dem genehmigten Produktionsplan.

Verzögerungen, die durch verspätete Kundengenehmigungen, nicht verfügbare Talente, Probleme beim Zugang zum Standort, vom Kunden gewünschte Änderungen, technische Anforderungen, Reiseunterbrechungen oder andere Umstände verursacht werden, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Neat Production liegen, können sich auf den Produktionsplan auswirken und zusätzliche Kosten verursachen.

Überstunden der Crew, zusätzliche Drehstunden, zusätzliche Drehtage oder verlängerte Drehortbuchungen werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

10. Wetter und unkontrollierbare Produktionsbedingungen

Outdoor-Produktionen unterliegen den Wetter- und Umgebungsbedingungen.

Wenn das Wetter oder andere Umstände die Dreharbeiten unsicher oder unpraktisch machen oder wesentlich vom genehmigten Kreativplan abweichen, kann Neat Production eine Umplanung oder Anpassung der Produktion empfehlen.

Zusätzliche Kosten, die durch eine Umplanung verursacht werden, einschließlich Personal, Standort, Reise, Ausrüstung, Unterkunft, Talent oder andere Kosten Dritter, können vom Kunden zu tragen sein.

11. Postproduktion und Überarbeitungen

Der Projektvorschlag definiert die enthaltenen Postproduktionsleistungen und die Anzahl der Überarbeitungsrunden.

Sofern nicht anders angegeben, umfasst jedes Projekt bis zu zwei Standardüberprüfungsrunden, die sich mit Schnitt, Farbkorrektur, Tonanpassung, Untertiteln und vereinbarten grafischen Verfeinerungen befassen.

Bei einer Revisionsrunde handelt es sich um konsolidiertes Kundenfeedback, das in einer organisierten Antwort bereitgestellt wird.

Zusätzliche Überarbeitungsrunden, wesentliche redaktionelle Änderungen, neue kreative Ausrichtung, neu angeforderte Szenen, Ersatzmaterial, neue Ergebnisse oder nach der endgültigen Genehmigung vorgenommene Änderungen können separat angeboten werden.

12. Zusätzliche Leistungen und Versionen

Zusätzliche Seitenverhältnisse, Dauern, Sprachversionen, Untertitel, Kürzungen, Social-Media-Versionen, Standbilder, Miniaturansichten, Bewegungsgrafiken, Animationen, Übersetzungen, Voiceovers oder andere abgeleitete Assets sind nur enthalten, wenn dies im Projektumfang angegeben ist.

Weitere Ausführungen können nach Lieferung gefertigt und gesondert angeboten werden.

13. Musik, Stock Assets und Lizenzen Dritter

Bei Bedarf kann Neat Production lizenzierte Musik, Archivmaterial, Archivbilder, Schriftarten, Soundeffekte, Plugins, Vorlagen, Grafiken oder andere Vermögenswerte Dritter beziehen.

Die Nutzungsrechte hängen von der jeweiligen Lizenz ab und können je nach Plattform, Gebiet, Dauer, Zielgruppe oder Medium variieren.

Lizenzkosten Dritter sind nur dann enthalten, wenn sie im Angebot angegeben sind.

Der Auftraggeber darf nicht davon ausgehen, dass fremde Vermögenswerte außerhalb der vereinbarten Lizenz weiterverwendet werden können.

14. KI-generierte und KI-unterstützte Inhalte

Gegebenenfalls kann Neat Production KI-gestützte Tools für die visuelle Entwicklung, Bildgenerierung, Videogenerierung, Komposition, Sprachverarbeitung, Übersetzung, Lokalisierung, Bewegungsdesign, Restaurierung oder andere kreative Produktionsaufgaben einsetzen.

KI kann auch dazu verwendet werden, visuelle Elemente nachzubilden oder nahtlos zu ergänzen, die bei der ursprünglichen Produktion nicht erfasst werden konnten, sofern dies für das Projekt angemessen ist.

KI-generiertes oder KI-gestütztes Material unterliegt weiterhin der kreativen Prüfung, der technischen Qualitätskontrolle, Lizenzüberlegungen und den geltenden rechtlichen Anforderungen.

Sofern mit dem Kunden vereinbart, können KI-gestützte Sprachübersetzung, mehrsprachige Voiceovers, Untertitel und Lokalisierung zum Einsatz kommen. Der Kunde bleibt für die Genehmigung der Richtigkeit der übersetzten oder lokalisierten Nachrichten verantwortlich.

15. Bewegungsgrafiken, Animation und visuelle Effekte

Bewegungsgrafiken, Logoanimationen, Titeldesign, animierte Typografie, visuelle Effekte, Bildschirmaustausch, Compositing, 3D-Elemente und andere Grafik- oder Animationsarbeiten sind nur enthalten, wenn dies im Projektumfang angegeben ist.

Komplexe Animationen oder zusätzliche visuelle Effekte, die nach der Genehmigung angefordert werden, können zusätzliches Budget und zusätzliche Produktionszeit erfordern.

16. Kundenbewertung und endgültige Genehmigung

Der Kunde ist für die Prüfung aller endgültigen Inhalte vor der Veröffentlichung oder Verbreitung verantwortlich.

Sobald die endgültige Lieferung genehmigt wurde, gelten spätere Änderungen als zusätzliche Arbeit, es sei denn, sie sind zur Korrektur eines Fehlers von Neat Production erforderlich.

Bei Projekten, die regulierte Branchen oder sensible Ansprüche betreffen, stellt die Zustimmung des Kunden die Bestätigung dar, dass der Inhalt gegebenenfalls die interne rechtliche, behördliche, medizinische, Marken- oder Compliance-Prüfung des Kunden bestanden hat.

17. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfordert die Standardabrechnung:

  • 50 % Anzahlung bei Projektbestätigung
  • 50 % bei endgültiger Lieferung der Masterdateien

Produktionstermine können erst nach Eingang der erforderlichen Anzahlung reserviert werden.

Für Produktionskosten Dritter kann eine Zahlung oder Erstattung erforderlich sein, bevor sie gebunden oder gebucht werden.

Endgültige Dateien und vereinbarte kommerzielle Nutzungsrechte können zurückgehalten werden, bis alle offenen Rechnungen beglichen sind.

18. Stornierung und Verschiebung

Sobald eine Produktion bestätigt wurde, können Kosten an Crew, Talente, Drehorte, Reisen, Ausrüstung, Unterkunft, Genehmigungen und andere Dritte gebunden werden.

Wenn ein Projekt abgesagt oder verschoben wird, ist der Kunde für nicht erstattungsfähige Kosten verantwortlich, die bereits angefallen oder zugesagt wurden, sowie für alle vereinbarten Produktions- oder Vorproduktionsarbeiten, die bereits abgeschlossen wurden.

Stornierungs- oder Verschiebungsbedingungen können in der einzelnen Projektvereinbarung abweichend festgelegt werden.

19. Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

Sofern nicht anders vereinbart, behält Neat Production das Eigentum an den zugrunde liegenden Produktionsmaterialien, Arbeitsdateien, Projektdateien, Quellmaterial, Projektvorlagen, Produktionsmethoden und internen Produktionsressourcen.

Mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Projektrechnungen erhält der Auftraggeber die im genehmigten Projektvertrag ausdrücklich eingeräumten kommerziellen Nutzungsrechte.

Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, stellt die Lieferung der endgültigen Videodateien keine Übertragung des Eigentums an Rohmaterial, Projektdateien, Quelldateien, Vorlagen oder Vermögenswerten Dritter dar.

Jegliche erweiterte Nutzung, zusätzliche Gebiete, Kampagnen, Plattformen oder Lizenzanforderungen müssen gegebenenfalls gesondert vereinbart werden.

20. Rohmaterial und Projektdateien

Rohmaterial, Kameradateien, Projektdateien, Audiositzungen, Farbkorrekturprojekte, Animationsdateien, KI-Generierungsdateien und andere Arbeitsmaterialien sind nicht automatisch in der endgültigen Lieferung enthalten.

Wenn der Kunde Rohmaterial oder Projektdateien benötigt, muss dies vor oder während der Produktion vereinbart werden und kann mit zusätzlichen Kosten für Speicherung, Vorbereitung, Lizenzierung und Übertragung verbunden sein.

Neat Production ist nicht verpflichtet, Projektdateien oder Rohmaterial auf unbestimmte Zeit aufzubewahren. Kunden, die eine Langzeitarchivierung benötigen, sollten eine Archivierungsvereinbarung anfordern.

21. Vertraulichkeit

Beide Parteien vereinbaren, vertrauliche geschäftliche, technische, kommerzielle, finanzielle, kreative und Produktionsinformationen, die sie während des Projekts erhalten, vertraulich zu behandeln, es sei denn, die Offenlegung ist gesetzlich vorgeschrieben oder von der anderen Partei genehmigt.

Dazu gehören unveröffentlichte Produkte, Kampagnenkonzepte, interne Kommunikation, Kundeninformationen, Produktvorführungen, Recherchen, technische Informationen und andere nicht öffentliche Materialien.

22. Portfolio und Eigenwerbung

Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, darf Neat Production abgeschlossene Arbeiten, ausgewählte Frames, Hinter-den-Kulissen-Material und Projektbeschreibungen in seinem Portfolio, seiner Website, seinem Showreel, seinen sozialen Medien, Preisverleihungen, Präsentationen und anderen Werbematerialien verwenden, nachdem das Werk vom Kunden öffentlich veröffentlicht wurde.

Bei vertraulichen, unveröffentlichten oder mit einem Embargo belegten Projekten verzögert sich die Veröffentlichung bis zum vereinbarten Veröffentlichungstermin oder bis der Kunde die Nutzung genehmigt.

23. Datenschutzbestimmungen, Cookies und Datenschutz

Neat Production SIA verpflichtet sich, Ihre Privatsphäre und persönlichen Daten in Übereinstimmung mit der geltenden EU-Datenschutzgesetzgebung (DSGVO) zu schützen.

Anfrage- & Kontaktdaten: Über unsere Kontaktformulare übermittelte Informationen (z. B. Name, Firmen-E-Mail, Unternehmen, Projektparameter, Budgetbereich und Nachrichteninhalt) werden ausschließlich zur Projektqualifizierung, Kommunikation, Angebotserstellung und Kundenverwaltung verarbeitet.

Cookies und lokale Speicherung: Unsere Website verwendet wesentliche Leistungscookies, lokale Speicherung (z. B. das Speichern von Cookie-Einwilligungseinstellungen) und anonyme Website-Analysen, um den Datenverkehr zu messen, die Video-Streaming-Leistung zu optimieren und das allgemeine Benutzererlebnis zu verbessern. Sie können Cookie-Einstellungen jederzeit über unser Cookie-Einwilligungsbanner akzeptieren oder verwalten.

Datensicherheit und Rechte: Wir ergreifen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff oder Offenlegung zu schützen. Sie haben das Recht, Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten, deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, indem Sie uns unter kontaktieren info@neat-produktion.com.

24. Höhere Gewalt

Keine der Parteien ist für Ausfälle oder Verzögerungen verantwortlich, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich Unwetter, Naturkatastrophen, Krieg, Unruhen, Streiks, staatliche Beschränkungen, größere Verkehrsstörungen, schwere Krankheit, Schließung des Veranstaltungsortes, Ausfall der technischen Infrastruktur oder andere vergleichbare Umstände.

Die Parteien werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Produktion nach Möglichkeit umzuplanen oder anzupassen.

25. Produktionsqualität und technische Standards

Neat Production liefert die vereinbarten Endmaterialien gemäß den im Projektvorschlag festgelegten technischen Spezifikationen.

Unterschiede zwischen Quellmaterial, Anzeigegeräten, Streaming-Plattformen, Komprimierung in sozialen Medien, Farbprofilen und Plattformen von Drittanbietern können sich auf das endgültige Erscheinungsbild oder die Wiedergabe von Inhalten auswirken, die außerhalb der Kontrolle von Neat Production liegen.

26. Haftungsbeschränkung

Neat Production wird die vereinbarten Leistungen mit angemessener professioneller Sorgfalt und Produktionsstandards erbringen.

Neat Production ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Verluste, Einschränkungen oder zusätzliche Kosten, die durch vom Kunden bereitgestellte Materialien, ungenaue Informationen, Drittanbieter, Standorte, Talente, Reiseanbieter, Plattformbeschränkungen, behördliche Entscheidungen oder Umstände außerhalb seiner angemessenen Kontrolle verursacht werden.

Etwaige Haftungsbeschränkungen sollten vorbehaltlich des geltenden zwingenden Rechts ausgelegt werden.

27. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese Bedingungen und die von Neat Production bereitgestellten Dienstleistungen unterliegen den in der jeweiligen Projektvereinbarung festgelegten Gesetzen.

Sofern in einer Projektvereinbarung nicht anders angegeben, soll die Vereinbarung den Gesetzen der Republik Lettland unterliegen, wobei Streitigkeiten vorbehaltlich des geltenden zwingenden Rechts den zuständigen Gerichten Lettlands unterliegen.

28. Akzeptanz

Die Genehmigung eines Projektvorschlags, Kostenvoranschlags, einer Produktionsvereinbarung, einer Bestellung oder einer schriftlichen Bestätigung des Projekts stellt die Annahme der geltenden Projektbedingungen und dieser allgemeinen Produktionsbedingungen dar.

Letzte Aktualisierung: September 2026
Neat Production SIA
Registriernummer 43603083777
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer LV43603083777
Fragen zu diesen Begriffen: info@neat-produktion.com